Spielregeln
1.)
Zum Entenrennen zugelassen sind nur "Karlsruher Rennenten", für die ein gültiger
Wettschein erworben wurde. Die Rennenten sind fortlaufend nummeriert. Die individuelle
Nummer befindet sich auf einem wasserfesten Etikett auf der Unterseite der Rennenten.
Die Nummer der Ente stimmt mit der Nummer auf dem Wettschein überein.
2.)
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Veranstalters. Gemäß § 4
Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind Minderjährige von der Teilnahme und somit
vom persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen.
3.)
Nach dem Erhalt des Wettscheins ist unter http://www.entenrennen-ka.de die Registrierung
durchzuführen. Hierbei sind die auf dem Wettschein ersichtliche Registrierungsnummer,
Name und Adresse des Teilnehmers anzugeben. Die Registrierung obliegt dem Teilnehmer
und ist Teilnahmevoraussetzung.
4.)
Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters. Von
nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt
sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke geschwommen sind. Alle natürlichen und
künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke.
5.)
Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs unanfechtbar fest.
6.)
Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen am Veranstaltungstag
nach Beendigung des Rennens auf dem Festgelände. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe
als Liste auf der Internetseite http://www.entenrennen-ka.de. Die Gewinnübergabe erfolgt
bei der Siegerehrung. Hierbei ist der gültige Wettschein vorzulegen.
7.)
Nicht anwesende Gewinner haben nach dem Rennen vier Wochen die Gelegenheit, ihre
Preise in K+S Citystore Karlsruhe, Erbprinzensstraße 19 gegen Vorlage des gültigen
Wettscheins abzuholen.
8.)
Die Karlsruher Rennenten werden nach dem Rennen vom Veranstalter eingesammelt.
Alle Rennenten sind und bleiben Eigentum des Veranstalters.
9.)
Mit dem Erwerb eines Wettscheins und der notwendigen Registrierung akzeptieren sie die
Spielregeln des Karlsruher Entenrennens und sind zur Teilnahme berechtigt.
10.)
Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe, welche der Veranstalter
nicht zu vertreten hat, verfallen alle Rechte aus dem Wettschein. Der Veranstalter bemüht
sich aber -ohne Rechtspflicht- um einen Ersatztermin, der auf der voranstehend genannten
Homepage bekanntgegeben wird.
11.)
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.